Anton Moriz (1863–)
Persönliche Daten
Biographie
Anton Moriz absolvierte eine Lehre als Tischler und schloss sich als Tischlergehilfe der radicalen Arbeiterbewegung in Wien an. Moriz wurde Mitglied, dann auch Ausschussmitglied des »Arbeiter-Bildungsvereins«.
Am 19. August 1883 schenkte Anton Moriz derm Bäckergehilfen Anton Rafael (~1861–?) im Lokal des »Arbeiter-Bildungsvereins« in Wien 7., Zieglergasse 25, mehrere Exemplare des Flugblattes »Mahnruf an alle Arbeiter und Männer des Volkes«.1 Anton Rafael schenkte einem Berufskollegen ein Exemplar dieses Flugblatts und klebte ein zweites Exemplar an das Arbeitsbrett der Bachkstube, in der er arbeitete. Als die Polizei durch Denunziation davon Kenntnis erhielt, wurde bei Rafael eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden im Keller vierundfünfzig Exemplare des Flugblatts gefunden, die Rafael als sein Eigentum bekannte. Nun gab Rafael an, dass er diese im Lokal des »Arbeiter-Bildungsvereins« in Wien 7., Zieglergasse 25, von Anton Moriz erhalten habe. Daraufhin wurden Anton Moriz, bei dem auch drei Nummern der Zeitung »Freiheit« (New York) gefunden wurden, und Anton Rafael am 22. August 1883 in Ottakring (Niederösterreich [zu Wien 16.]) verhaftet.
Am 19. Oktober 1883 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Wien in geheimer Verhandlung der Prozess gegen Anton Motiz und Anton Rafael statt, angeklagt der Verbrechen des Hochverrats, der Störung der öffentlichen Ruhe und der Majestätsbeleidigung. Während Rafael voll geständig war, bestritt Moriz alle Vorwürfe, bekannte sich lediglich zur Mitgliedschaft bei der »Sozialdemokratischen Partei Österreichs«. Beide Angeklagten wurden von der Anklage des Hochverrats durch die Geschworenen mit neun gegen drei Stimmen freigesprochen, allerdings wurden wegen Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe und der Majestätsbeleidigung Anton Moriz zu zwei Jahren und Anton Rafael zu achtzehn Monaten schwerem Kerker verurteilt.
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Autor: Reinhard Müller
Version: Dezember 2024
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Vgl. [anonym]: Mahnruf an alle Arbeiter und Männer des Volkes. [Inzersdorf (Wien)]: [Johann Ehn und Franziska Faber] [1883], Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 16. August 1883 in Österreich verboten.