Franz Smejkal (1850–)
Persönliche Daten
Biographie
Franz Smejkal, geboren in und zuständig nach Tischnowitz (Mähren [Tišnov, Tschechien]) abslovierte eine Lehre als Schmied und kam als Schmiedgehilfe nach Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Am 28. Mai 1883 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Wien der Prozess gegen den Maschinenschlosser und Redakteur Franz Kutil (1842–?) wegen Ehrenbeleidigung statt. Er habe als Redakteur des Gewerkschaftsorgans »Sozialpolitische Fachzeitung der Metallarbeiter Oesterreichs« (Wien) zugelassen, dass Franz Smejkal in der Nummer 2 (18. Jänner 1883) den Artikel »Eingesendet« veröffentlicht hat, durch den sich zwei Mitglieder des »Arbeitervereins ›Union‹«, die Metallarbeiter bei der »priv. österreichisch-ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft« Karl Jany (?–1892) und Johann Jellaschitz, beide Anhänger der Gemäßigten, beleidigt fühlten. Auf Antrag des Verteidigers von Franz Kutil wurde die Verhandlung wegen verspäteter Einbringung von Beweismitteln vertagt. In der Verhandlung am 25. Juni 1883 wurden Franz Smejkal zu zwei Monaten, Franz Kutil zu einem Monat Arrest verurteilt. An diesem 25. Juni 1883 fand am Abend im Glassalon des »Pariser Garten« in Margareten (Wien 5.), Siebenbrunnengasse 59–69, eine freie Versammlung der Eisen- und Metallarbeiter statt. Als der Redner Franz Smejkal die Regierung heftig angriff, forderte der Behördenvertreter den Vorsitzenden auf, dem Redner das Wort zu entziehen. Als dieser der Aufforderung des Polizeikommissärs nicht nachkam, erklärte dieser die Versammlung für behördlich aufgelöst. Die rund 200 anwesenden Arbeiter zogen daraufhin unter Absingen sozialistischer Lieder von dannen.
Am 26. November 1883 fand vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien der Prozess gegen Franz Šmejkal wegen Vergehens der Ruhestörung und Aufwiegelung zu Ungesetzlichkeiten statt. Er hatte in einer Schlosserversammlung in »Ignaz Gerhold’s Bierhalle und Restauration« (Ignaz Gerhold und Marie Gerhold) in Wien 1., Schottenring 15, gesagt: »Huldigen Sie nicht dem gesetzlichen Wege, ich habe meinen Weg gedeckt.«1 Im Sinne der Anklage wurde Šmejkal aufgrund seines nur die Aufreizungsabsicht bestreitenden Geständnisses zu vierzehn Tagen strengem Arrest, verschärft mit zwei Fasttagen, verurteilt, womit bei diesem Urteil das vorgesehene Strafmaß sogar unterschritten wurde.
Franz Šmejkal wurde aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 am 3. März 1884 aus Wien ausgewiesen: »Auf Grund der Verordnung des h. Gesammtministeriums vom 30. Jänner 1884 wurden in Gemäßheit des §. 3 lit. c des Gesetzes vom 5. Mai 1869, R. G. Bl. Nr.66, von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien wegen Gefährlichkeit für die öffentliche Ordnung aus dem Geltungsgebiete der obcitirten Ministerial-Verordnung ausgewiesen: [...] 889 Smejkal Franz, Schmied, geb. 1850 und zust. Tischnowitz Sorklozfer, Bez. Brünn, konfessions., verh., gr, schlank, mit ovalem Gesicht, schwz. H., hoher Stirne, dunklen, Augenbr., br. Augen, br. Schnurr- und schwachem Vollb., ovalem Kinn, deutsch u. böhmisch sprechend. [...] K. k. Polizei-Direktion Wien 3/3. 84.«2
Mitarbeiter*innen an Periodika
- Die Zukunft (Wien) 1883
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Autor: Reinhard Müller
Version: September 2024
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