Adalbert Steska (1858–)
Persönliche Daten
Biographie
Adalbert Steska, zuständig nach Lojowitz (Böhmen [Lojovice, zu Velké Popovice, Tschechien]), kam als Metallarbeiter nach Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Seit 1882 war zählte er zu den wichtigsten tschechoslawischer Radicalen in Wien. Auf der geheimen Vertrauensmännerkonferenz der Wiener Radicalen und Gemäßigten, die am 2. Juli 1882 findet in Wien stattfand, um ihre Differenzen zwischen den Radicalen und Gemäßigten zu klären, sprach sich Steska gegen das Wahlrecht und für dessen Streichung aus dem Parteiprogramm aus. Er wurde am 6. August 1882 nach einer Hausdurchsuchung in das Landesgericht Wien eingeliefert, aber später ohne Anklageerhebung aus der Untersuchungshaft entlassen. Allerdings wurde er im großen Prozess gegen einundfünfzig Radicale, der vom 4. bis 22. Dezember 1882 vor dem Landes- als Strafgericht Prag in geheimer Verhandlung stattfand, wegen Vergehens der Geheimbündelei zu vier Monaten strengem Arrest verurteilt. Nach Verbüßung der Haftstrafe kehrte er nach Wien zurück. Steska gehörte zu den Ersten, die aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 aus Wien ausgewiesen wurde: »375 Steska Albert, Metallarbeiter, geb. 1858 Karolinenthal, zuständ. Lojowic, Bez. Karolinenthal, confessionslos, l., groß, schlank, mit rundem Ges., bld. Haaren, gewöhnl. Stirne, grauen Augen, stumpf. Nase, Schnurrb., rund. Kinn, spricht deutsch und böhmisch.«1
Adalbert Steska war danach nur mehr in Böhmen in der radicalen Arbeiterbewegung aktiv, war hier aber auch Korrespondent der geheimen Führung der »Sociálně-demokratická strana českoslovanská v Rakousku« (Tschechoslawische sozial-demokratische Arbeiterpartei in Österreich). Am 19. Mai 1890 wurde Steska, nunmehr Maschinenschlosser in einer Metallfabrik in Karolinenthal (Böhmen [Karlín, zu Prag ‹Praha›, Tschechien]) und Obmann der Vertrauensmänner der Maschinenarbeiter vom Bezirksgericht Karolinenthal als Führer des Maschinenarbeiterstreiks in Prag (Böhmen [Praha, Tschechien]) und dessen Vororten wegen Übertretung der Gewerbeordnung zu drei Monaten strengem Arrest verurteilt; seine Berufung gegen das Urteil wurde am 22. September 1890 verworfen.
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Autor: Reinhard Müller
Version: September 2024
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