Johann Böhm (1847–)
Persönliche Daten
Biographie
Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden so genannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im zweiten Prozess vom 7. Dezember 1882 wurden jene elf Radicalen angeklagt, denen Verbrechen beziehungsweise Vergehen der öffentlichen Gewalttätigkeit am 5. November 1882 vorgeworfen wurden, darunter der Hufschmied Johann Böhm. Er wurde bezichtigt, sich demonstrativ den Anordnungen der Wache widersetzt und sich teils mit derselben in Zank und Wortstreit eingelassen zu haben. Johann Böhm wurde wegen Vergehens des Auflaufs zu zehn Tagen strengem Arrest verurteilt.
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Autor: Reinhard Müller
Version: Oktober 2024
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