Anton Kreuzinger

Persönliche Daten
Berufe

Ein vierter Prozess, der am 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien stattfand, wird bisweilen irrtümlicher Weise den so genannten Schusterkrawallen zugerechnet.

Der Hausknecht Anton Kreuzinger musste sich nicht wegen der Schusterkrawalle, sondern wegen eines so genannten Wirtshaus-Exzesses verantworten. Er soll sich am 20. November 1882 seiner Festnahme in Wien 6., Wallgasse, widersetzt und geschrien haben, so dass sich bald eine große Menschenmenge ansammelte, der er zugerufen haben soll: »Leute, helft’s mir, lasst mich nicht arretieren, ich bin geschlagen worden!« Anton Kreuzinger wurde wegen Vergehens des Auflaufs zu vierzehn Tagen strengem Arrest, verschärft mit zweimaligem hartem Lager, verurteilt.

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